An das
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
z.H. Herrn Papier, Präsident

Schloßbezirk 3
 

76131 Karlsruhe


übermittelt per Fax:


                                                                                  4. Juli 2006, 61 Jahre nach

                                                                                   Auschwitz und Mauthausen


Grüß Gott, Herr Präsident!

Mit großem Interesse verfolgen wird die Arbeit des Lebensschützers Günter Annen in
Deutschland.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 ist uns bekannt.
Die bedeutende Aussage in dieser Entscheidung:
Abtreibung ist rechtswidrig!

Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Colline Hoffer und Günter Annen)
sind uns auch bekannt.
Die Bedeutung der letztgenannten Entscheidungen:
Das Bundesverfassungsgericht versucht nun, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen die seit dem Jahre 2000 durch abweichende Rechtsmeinungen der Gerichte entstanden sind.
Gegen den Lebensschützer Günter Annen haben die Abtreiber (Ärzte) viele Prozesse  angestrengt, sowohl Strafprozesse als auch Zivilprozesse (Unterlassungsklagen).
Die Gerichtshöfe und Gerichte Deutschlands haben sehr unterschiedlich geurteilt.
Die Rechtsmeinung der Einzelrichter als auch der Senate wurde wesentlich von den persönlichen
Wertauffassungen bestimmt.


Primäre Aufgabe eines Verfassungsgerichts ist es, neue Gesetze zu überprüfen, ob sie
rechtmäßig im Sinne der Verfassung sind.
Es ist nie Aufgabe eines Verfassungsgerichts, in laufende Gerichtsverfahren einzugreifen.

Aber die grundsätzlichen Unterschiede in den Rechtsmeinungen der Richter bei vielen Gerichten
veranlaßten das Bundesverfassungsgericht, in zusammenfassenden Entscheidungen die
Rechtsunsicherheit beheben.
Das Bundesverfassungsgericht selbst verursachte mit seiner Entscheidung vom 28.5.1993 durch den Begriff "rechtswidrig" die allgemeine Rechtsunsicherheit.
Das Abtreibungsgesetz, das die Volksvertreter im "Deutschen Bundestag" 1974 beschlossen hatte, verlor dadurch als "positives Recht" an Bedeutung.
Ein Gesetz,, das verfassungswidrig ist, ist nichtig und darf daher in einem Rechtsstaat nicht angewendet werden!!
Dazu kommt:
Das Leben des Menschen ist das schutzwürdigste Rechtsgut auf Erden!
Ebenso das Recht auf Leben!!
Auch der ungeborene Mensch hat eine unveräußerliche Würde.
Er wird bereits im "Römischen Reich" und später im § 22 ABGB als Person anerkannt.

,,Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkt ihrer Empfängnis an einen Anspruch
auf den Schutz der Gesetze.
Insoweit es um ihre Rechte zu tun ist, werden sie als Geborene angesehen".
( Anmerkung: Ungeborene sind sogar erbberechtigt!)


In den Anträgen bei Gericht verweisen die abtreibenden Ärzte auf ihre "Rechte" wie:

 

Entfalten der Persönlichkeit; Persönlichkeitsrecht des Klägers; Recht auf freie Gestaltung der Persönlichkeit und Menschenwürde; autonomer Bereich privater Lebensgestaltung; Wahrung seiner Rechte als Arzt; Rehabilitierung seiner verletzten Persönlichkeitsrechte; Arzt-Patientenverhältnis schwer beschädigt; Patienten unzumutbar belästigt; rechtswidrig in das Recht des Antragstellers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbsbetrieb eingegriffen usw.

 

Für einen vernunftbegabten, kulturbewußten, zivilisierten Menschen ist und bleibt das Recht aus Leben das schutzwürdigste Rechtsgut.
Alle anderen Grundrechte sind zwar nicht zweitrangig, aber sie ordnen sich dem Recht auf Leben unter.

,,Das Leben des Menschen darf ,,Nie wieder" verfügbar werden,
alles andere ist ein neuer Weg nach Auschwitz und Mauthausen"
, sagte Günter Annen.

Die Naturwissenschaft hat für jedermann, der es wissen will, zweifelsfrei bestätigt, daß der Ungeborene in jeder Phase seiner Entwicklung ein Mensch ist.
Und die Multivariaten-Analyse sagt aus, es handle sich um einen Menschen, den es noch nie gegeben hat.

Das Bundesverfassungsgericht rügt den Lebensschützer Annen, weil er den Massenmord
von damals mit dem Massenmord in unserer Zeit vergleicht durch die Aneinanderreihung der
Begriffe Holocaust-Babycaust.
Dieser Vergleich ist tatsächlich nicht korrekt!

Die KZ-Kommandanten und ihre Henker haben meistens wehrhafte Menschen ermordet.
ln den Abtreibungskliniken ermorden ,,Ärzte" die denkbar wehrlosesten Menschen.

Nach diesem Vergleich zu urteilen, scheinen mir die ,,Abtreibungsmediziner" noch größere Verbrecher zu sein, als die KZ-Kommandanten.
Die Massemörder lassen sich heute für ihre Mordgeschäfte auch noch gut bezahlen:

 

Herr Andreas Freudemann, Flurstraße 17, in 90419 Nürnberg

 verrichtet seine Blutgeschäfte im "Klinikum Nord".
Er ermordet dort, nach eigenen Angaben, jährlich 

3.500 bis 4.000 ungeborene Menschen und kassiert dafür pro Mord ca. 400 €.


3500 X 400 = beinahe 1,5 Millionen €, monatlicher Umsatz ca. 116.676 €;
Seit 1994 bis heute werkt er bereits im Klinikum Nord. Das Blutgeschäft mach 17 Millionen €.

 


Ob die Nazi ihre Henker auch schon so gut bezahlten?
Ich habe Verständnis für die Abtreiber, wenn sie nicht zulassen, daß jemand ihre Geschäfte als
Mord bezeichnet. Wer von den Schikimikis möchte schließlich ein Mörder sein?
Geldeinstecken, ja, aber doch nicht den guten Ruf verlieren.
Der Vollständigkeit halber scheint es mir wichtig, die Frage zu beantworten,
was ist Mord?:

,,Mord ist das vorsätzliche ZU TODE BRINGEN eines unschuldigen Menschen".


Der Lebensschützer Klaus Günter Annen ist deutscher Staatsbürger.
Er hat weder die Verbrechen der KZ`s noch das Verbrechen von Dresden vergessen.
,,Nie Wieder" nennt er seinen Verein, den er gründete.
Die Staatsform einer Demokratie erlaubt es und gibt mir die Möglichkeit, auch als einzelner
Staatsbürger gegen Verbrechen einzuschreiten.

Das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 21.3.1947 AZ 4 Kls. 7/ 47 (Hadamar)
bestätigt mir mein Vorhaben. Ich werde mich daher auch von niemanden hindern lassen!!  Ich will als Deutscher dieser Zeit kein neues "Auschwitz" verantworten!


                                                                                        gez. Martin Humer

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,,Hadamar-Urteil"
des Frankfurter Oberlandesgerichtes
im Euthanasieprozeß vom 21.3.1947, AZ: 4 Kls 747


,,Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht,
das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß.
Es ist das Naturrecht,
das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht.

Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind,
daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll,
irrt letzten nach diesem Naturrecht,
diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat..

Verstößt ein Gesetz hiergegen und
verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts,
so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen
nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen.

Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger,
sondern es ist rechtsungültig und
darf von ihm nicht befolgt werden.

Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich,
daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann,

obwohl der Gesetzgeber
diesen Inhalt in die äußerlich gültige Frau eines Gesetzes gekleidet hat.

Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist
der Satz von der
Heiligkeit des menschlichen Lebens
und dem
Recht des Menschen auf dieses Leben..."