An das
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
z.H. Herrn Papier, Präsident
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
übermittelt per Fax:
4. Juli 2006, 61 Jahre nach
Auschwitz und Mauthausen
Grüß Gott, Herr Präsident!
Mit großem Interesse verfolgen wird die Arbeit des Lebensschützers Günter
Annen in
Deutschland.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.5.1993 ist
uns bekannt.
Die bedeutende Aussage in dieser Entscheidung:
Abtreibung ist rechtswidrig!
Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Colline Hoffer und
Günter Annen)
sind uns auch bekannt.
Die Bedeutung der letztgenannten Entscheidungen:
Das Bundesverfassungsgericht versucht nun, die Rechtsunsicherheit zu
beseitigen die seit dem Jahre 2000 durch abweichende Rechtsmeinungen der
Gerichte entstanden sind.
Gegen den Lebensschützer Günter Annen haben die Abtreiber (Ärzte)
viele Prozesse angestrengt, sowohl Strafprozesse als auch
Zivilprozesse (Unterlassungsklagen).
Die Gerichtshöfe und Gerichte Deutschlands haben sehr unterschiedlich
geurteilt.
Die Rechtsmeinung der Einzelrichter als auch der Senate wurde wesentlich
von den persönlichen
Wertauffassungen bestimmt.
Primäre Aufgabe eines Verfassungsgerichts ist es, neue Gesetze zu
überprüfen, ob sie
rechtmäßig im Sinne der Verfassung sind.
Es ist nie Aufgabe eines Verfassungsgerichts, in laufende
Gerichtsverfahren einzugreifen.
Aber die grundsätzlichen Unterschiede in den Rechtsmeinungen der Richter
bei vielen Gerichten
veranlaßten das Bundesverfassungsgericht, in zusammenfassenden
Entscheidungen die
Rechtsunsicherheit beheben.
Das Bundesverfassungsgericht selbst verursachte mit seiner Entscheidung
vom 28.5.1993 durch
den
Begriff "rechtswidrig" die allgemeine Rechtsunsicherheit.
Das Abtreibungsgesetz, das die Volksvertreter im "Deutschen Bundestag"
1974 beschlossen hatte, verlor
dadurch als "positives Recht" an Bedeutung.
Ein Gesetz,, das verfassungswidrig ist, ist nichtig und darf daher in
einem Rechtsstaat nicht angewendet werden!!
Dazu kommt:
Das Leben des Menschen ist das schutzwürdigste Rechtsgut auf Erden!
Ebenso das Recht auf Leben!!
Auch der ungeborene Mensch hat eine unveräußerliche Würde.
Er wird bereits im "Römischen Reich" und später im § 22 ABGB als Person
anerkannt.
,,Selbst ungeborene Kinder haben von dem Zeitpunkt ihrer Empfängnis an
einen Anspruch
auf den Schutz der Gesetze.
Insoweit es um ihre Rechte zu tun ist, werden sie als Geborene
angesehen".
( Anmerkung: Ungeborene sind sogar erbberechtigt!) |
In den Anträgen bei Gericht verweisen die abtreibenden Ärzte auf ihre
"Rechte" wie:
| Entfalten der
Persönlichkeit; Persönlichkeitsrecht des Klägers; Recht auf freie
Gestaltung der
Persönlichkeit und Menschenwürde; autonomer Bereich privater
Lebensgestaltung; Wahrung
seiner Rechte als Arzt; Rehabilitierung seiner verletzten
Persönlichkeitsrechte; Arzt-Patientenverhältnis schwer beschädigt; Patienten unzumutbar belästigt; rechtswidrig
in das Recht des
Antragstellers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbsbetrieb
eingegriffen usw. |
Für einen vernunftbegabten,
kulturbewußten, zivilisierten Menschen ist und bleibt das Recht aus Leben
das schutzwürdigste Rechtsgut.
Alle anderen Grundrechte sind zwar nicht zweitrangig, aber sie ordnen sich
dem Recht auf Leben unter.
,,Das Leben des Menschen darf ,,Nie wieder" verfügbar werden,
alles andere ist ein neuer Weg nach Auschwitz und Mauthausen", sagte
Günter Annen.
Die Naturwissenschaft hat für jedermann, der es wissen will, zweifelsfrei
bestätigt, daß
der Ungeborene in jeder Phase seiner Entwicklung ein Mensch ist.
Und die Multivariaten-Analyse sagt aus, es handle sich um einen Menschen,
den es noch
nie gegeben hat. |
Das Bundesverfassungsgericht rügt den Lebensschützer Annen, weil er den
Massenmord
von damals mit dem Massenmord in unserer Zeit vergleicht durch die
Aneinanderreihung der
Begriffe Holocaust-Babycaust.
Dieser Vergleich ist tatsächlich nicht korrekt!
|
Die KZ-Kommandanten und ihre Henker haben meistens wehrhafte Menschen
ermordet.
ln den Abtreibungskliniken ermorden ,,Ärzte" die denkbar wehrlosesten
Menschen. |
Nach diesem Vergleich zu urteilen, scheinen mir die ,,Abtreibungsmediziner"
noch größere Verbrecher
zu sein, als die KZ-Kommandanten.
Die Massemörder lassen sich heute für ihre Mordgeschäfte auch noch gut
bezahlen:
|
Herr Andreas Freudemann, Flurstraße 17, in 90419 Nürnberg
verrichtet seine
Blutgeschäfte im "Klinikum Nord".
Er ermordet dort, nach eigenen Angaben, jährlich
3.500 bis 4.000 ungeborene
Menschen und
kassiert dafür pro Mord ca. 400 €.
3500 X 400 = beinahe 1,5 Millionen €, monatlicher Umsatz ca. 116.676 €;
Seit 1994 bis heute werkt er bereits im Klinikum Nord. Das Blutgeschäft
mach 17 Millionen €.
|
Ob die Nazi ihre Henker auch schon so gut bezahlten?
Ich habe Verständnis für die Abtreiber, wenn sie nicht zulassen, daß
jemand ihre Geschäfte als
Mord bezeichnet. Wer von den Schikimikis möchte schließlich ein Mörder
sein?
Geldeinstecken, ja, aber doch nicht den guten Ruf verlieren.
Der Vollständigkeit halber scheint es mir wichtig, die Frage zu
beantworten,
was ist Mord?:
|
,,Mord ist das vorsätzliche ZU TODE BRINGEN eines unschuldigen Menschen". |
Der Lebensschützer Klaus Günter Annen ist deutscher Staatsbürger.
Er hat weder die Verbrechen der KZ`s noch das Verbrechen von Dresden
vergessen.
,,Nie Wieder" nennt er seinen Verein, den er gründete.
Die Staatsform einer Demokratie erlaubt es und gibt mir die
Möglichkeit, auch als einzelner
Staatsbürger gegen Verbrechen einzuschreiten.
Das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 21.3.1947 AZ 4 Kls. 7/ 47
(Hadamar)
bestätigt mir mein Vorhaben. Ich werde mich daher auch von niemanden
hindern lassen!!
Ich will als Deutscher dieser Zeit kein neues "Auschwitz" verantworten!
gez. Martin Humer
Christlich Soziale Arbeitsgemeinschaft Österreichs