Nachrichten

EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN

zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde

A-4370 Waizenkirchen, Feldweg 1

Telefon: 07277/6342; Telefax: 07277/6342-4

www.Babycaust.at / www.Pornojaeger.at

 

An das

Landgericht Mannheim
z.H. Herrn Dr. Lindenthal
Vors. Richter am Landgericht

 

übermittelt per Fax:  0049 621 292 32 90
 

 

Mittwoch, 2.Juni 2010,

65 Jahre nach Auschwitz und Mauthausen

Betrifft:      503 Js 5034 / 2008

Grüß Gott, Herr Dr. Lindenthal !


Ihr Kniefall vor den Embryonen-Händlern aus Israel und vor dem Dottoribus Oliver Brüstle aus Bonn hat sich nicht gelohnt.
Der deutsche Bundesgerichtshof hat das „Stammzellen-Patent" des Germanen Oliver Brüstle verworfen.
Aus der Begründung:
"Patente, die auf der Zerstörung menschlicher Embryonen basieren sind unzulässig."
Beweis: Anlage


Die Perversion gipfelt vor allem darin, daß für die Stammzellen-Forschung in Deutschland Embryonen - abgetriebene, ungeborene Menschen aus Israel - verwendet werden.
Der deutsche Lebensrechtler Günter Annen aus Weinheim sagte:
„Der Geist von Auschwitz müsse endlich überwunden werden."


Der edle Germane aus Bonn spielte den Beleidigten, ging zu Gericht und der gerechte Judex verdonnerte Annen irrtümlich zu 30 Tagessätzen.
Der „Rechtpfleger", der das Recht bei der Staatsanwaltschaft Mannheim pflegt, lud Herrn Annen zum Strafantritt in's  „KZ-Mannheim" ein.
Ich habe das Merkblatt gelesen, daher gelangen mir auch ein paar „tröstende Worte".

"In dubio pro reo", meinten schon die alten Römer.
Ich könnte mir vorstellen, daß Sie sich nun der Meinung des Bundesgerichtshofes anschließen und den guten Herrn Annen „laufen lassen",
denn die alten Römer sagten auch,
,,summum jus, saepe suma injuria esse".


Es steht auch nirgends in der Welt geschrieben, daß die Deutschen immer recht haben.
Freundliche Grüße!

gez. Martin Humer, Obmann der

"Christlich-Sozialen-Arbeitsgemeinschaft Österreichs"
 

Eigentümer, Herausgeber, Verleger und Drucker

"Christlich-Soziale-Arbeitsgemeinschaft Österreichs"

Redaktionsanschrift: 4730 Waizenkirchen, Feldweg 1

Telefon: 07277/6342; Telefax: 07277/6342-4

 

Anlage:


 

'Ein Sieg für den Lebensschutz in Deutschland'
Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag die Entscheidung über das umstrittene Stammzellenpatent des Bonner Forschers Oliver Brüstle vertagt.  Bioethik-Experten der CDU/CSU-Gruppe sprechen von einem Sieg für den Lebensschutz"
 

Wlen (kath.net)
Der Bundesgerichtshof hat am Donnersteg die Entscheidung über das umstrittene Stammzellenpatent das Bonner Forschers Oliver Brüstle vertagt. Zunächst soll beim Europäischen Gerichtshof eine Vorabentscheidung über die Auslegung der europäischen Biopatentrichtlinie eingeholt werden. Die Bioethik-Experten der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. med. Peter Liese und Martin Kastler, erklärten dazu:


"Es ist ein Sieg für den Lebensschutz in Deutschland, dass der Bundesgerichtshof der Argumentation des Antragsstellers Oliver Brüstle nicht gefolgt ist. Das Europäische Recht lässt keinerlei Zweifel daran, dass Patente, die auf der Zerstörung menschlicher Embryonen basieren, unzulässig sind."


Bereits im November letzten Jahres hat das Europäische Patentamt in einer Grundsatz-entscheidung das Patent des "Erfinders" der menschlichen embryonalen Stammzellen, James Thomson, abgelehnt. In der Biopatentrichtlinie aus dem Jahr 1998 heißt es, dass Patente, die auf der Zerstörung von menschlichen Embryonen für kommerzielle Zwecke beruhen, nicht mit dem europäischen Patentrecht vereinbar sind. In einer Resolution aus dem Jahre 2005 hat das Europäische Parlament zudem gefordert, dass embryonale Stammzellen nicht patentiert werden dürfen. da sie nur durch die Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen werden können.


Liese und Kastler stellen klar: "Wir erwarten, dass der Europäische Gerichtshof diese eindeutige Beschlusslage in seiner Entscheidungsfindung maßgeblich berücksichtigt. Statt der embryonalen Stammzellforschung muss nun die Forschung mit adulten Stammzellen vorangetrieben werden. Diese ist nicht nur ethisch unbedenklich, sondern weist im Gegensatz zur embryonalen Stammzellforschung handfeste therapeutische Erfolge auf."

Artikel auf:  http;//www.kath.net/detail.php7iti..24538 13 November 2009
 

zurück