Die Würde des Rechts !

Viele der damaligen wie auch der heutigen aktuellen Fragen finden sich in dem herausragenden "Hadamar-Urteil" des Frankfurter Oberlandesgerichtes im Euthanasieprozeß vom 21.3.1947 beantwortet (AZ: 4 Kls 7/47, Original im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 461, Nr: 32061), eine Lektüre, die jedem Bürger, der diesen Fragen auf den Grund gehen möchte, dringend empfohlen sei. Auszug:

"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat...

Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.

Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben..."

Denken Sie nach und fragen Sie sich:

Richten sich unsere heutigen Gesetze an diesem Maßstab?