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Dr. van Santen führt in seiner Praxis in Karlsruhe u.a. auch Abtreibungen = vorgeburtliche Kindestötungen durch. Etwa 97 % aller in Deutschland durchgeführten Abtreibungen sind nach deutscher Rechtssprechung (BVerfG) rechtswidrig, werden aber unter gewissen Voraussetzungen nicht bestraft. ( Lesen Sie hierzu bitte StGB §§ 218ff ). In einer Flugblattaktion am 25.11.2004 wurde auf diese Tatsache mit einem Flugblatt " Wußten Sie schon, daß Dr.van Santen Abtreibungen durchführt, die nach dem BVerfG rechtswidrig sind" hingewiesen. Wenn Dr. van Santen mit der Durchführung von Abtreibungen öffentlich bekundet, daß er für Abtreibungen ist, dann sollte er auch dazu stehen. Satt dessen sieht Dr. van Santen in der Flugblatt-Verteilaktion eine Rufmordkampagne, droht mit einer einstweiligen Verfügung und hat bereits seinem Rechtsanwalt die Vollmacht gegeben, eine Strafanzeige wegen Beleidigung/Verleumdung zu erwirken. Wir fragen uns : "Ist Dr. van Santen stand- und charakterlos?"
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