97111 Nürnberg

- Praxis auf dem Gelände Klinikum Nord -

Dr. Andreas Freudemann

 

Auswahl

 

Ladung LG Nürnberg

22.09.2006

Urteil BVerfG

Verfassungsbeschwerde

Beschluß Bayerisches OLG

08.12.1999

StA Stellungnahme gegen Revision

26.08.1999

Urteil LG Nürnberg

26.05.1999

Ladung Landgericht Nürnberg

21.04.1999

Ladung Landgericht Nürnberg

01.12.1998

StA Nbg. - Berufungs-Begründung

16.09.1998

StA Nbg. - Berufung

20.07.1998

Urteil Amtsgericht Nürnberg - Freispruch

16.07.1998

Ladung Amtsgericht Nürnberg

17.06.1998

Beschluß LG Nürnberg

05.05.1998

Innenministerium Baden Württemberg

13.03.1998

StA.Nbg. - sofortige Beschwerde

09.02.1998

Beschluß Amtsgericht Nürnberg

22.01.1998

Dezernat Staatsschutz Heidelberg

27.10.1997

Strafbefehl Staatsanwaltschaft

Beschlagnahme der Flugblätter

08.10.1997

Straftat: Beleidigung (?)

 

 

 

Jährlich

 ca. 3 - 4.000

 vorgeburtliche Kindestötungen

bleiben

ungesühnt?

von

Dr. Andreas Freudemann

 

Flugblatt

- Vorderteil

- Innenteil

 

Am 8.10.1997 verteilten zwei Abtreibungsgegner vor dem Gelände des  Klinikum Nürnberg Nord Flugblätter gegen die Abtreibung. Auf diesen Flugblättern wurde der auf dem Klinikgelände tätige Abtreibungsarzt Dr. Andreas Freudemann aufgefordert, das Morden der unschuldigen, ungeborenen Kinder zu unterlassen.

Die Polizei-Inspektion Nürnberg I ( POM Fohr) schritt ein und beschlagnahmte die Flugblätter.

Die Stadtanwaltschaft stellte den Antrag auf Bestrafung wegen Verstoß gegen §§ 185 und § 194 und forderte eine

Geldstrafe von 4000,00 DM.

Das Verfahren ging durch alle Instanzen. Das Bundesverfassungsgericht ordnete eine Neuverhandlung in einigen strittigen Passagen an.

Die neue Verhandlung wird am 9.11.2006 in Nürnberg vor dem Landgericht stattfinden.

Wir wollen hier den eifrigen Geschichtsforschern sämtliche Unterlagen zur Verfügung stellen.

 

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