Linke Volkskommissare und Homo-Ideologen wollen in Österreich ein
Gesetz, um ihnen nicht genehme kritische Meinungen noch besser abwürgen
zu können.
Wer
schützt die Öffentlichkeit vor Homos?
(kreuz.net, Wien) In Österreich ist die Meinungsfreiheit in Gefahr.
Das schrieb der Wiener Jounalist Andreas Unterberger Ende Juni auf
seinem bekannten
Weblog.
Unterberger war bis zu seiner
Eliminierung durch die regierenden Sozialisten im Oktober 2009
Chefredaktor der ‘Wiener Zeitung’.
Der Journalist berichtet über einen Gesetzesentwurf, der den
österreichischen Ministerrat bereits passiert hat und nur noch von dem
österreichischen Nationalrat verhindert werden kann.
Das Homo-Maulkorbgesetz
Der drohende Repressions-Maßnahme will, daß der Paragraph 283 des
österreichischen Strafgesetzbuchs künftig wie folgt lautet:
Verhetzung
§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die
öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite
Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen
feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder
eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache,
der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der
Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte
Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe
ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder
aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Absatz 1
bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe
ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe hetzt oder eine
solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft
oder verächtlich zu machen sucht.
Um abzulenken, versuchen erläuternde Bemerkungen den Eindruck zu
erwecken, daß eine internationale Pflicht bestehe, das repressive Gesetz
zu erlassen.
In Wahrheit existiert nur die Empfehlung einer Kommission des
umstrittenen Europarats. Diese hat keine bindende Kraft.
Die Linken lieben es einzuschüchtern
Unterberger weist nach, daß das Gesetz für die Meinungsfreiheit eine
Katastrophe wäre.
Künftig könnte versucht werden, jede pointierte Kritik als Beschimpfung,
Verächtlichmachung oder Verhetzung zu interpretieren und vor den
Strafrichter zu bringen.
Meinungsdelikte würden plötzlich mit zwei Jahren Haft bedroht.
Viele parlamentarische Reden, Leitartikel und öffentliche Debatten
könnten mit dem neuen Paragraphen strafbar werden – analysiert
Unterberger:
„Damit werden Geschmacklosigkeiten, schlechtes Benehmen, wilde Polemiken
und Meinungen auf die Ebene von Verbrechen gehoben.“
Die Kritik am Homo-Staat soll verboten werden
Unterberger stellt fest, daß eine „inkriminierte Meinungsäußerung“ mit
dem Maulkorb-Gesetz auch dann verboten werden könnte, wenn sie der
Wahrheit und den Tatsachen entspricht.
Bei der Strafbarkeit des „Hetzens“ gelte nicht einmal die im Paragraphen
erwähnte Einschränkung, daß eine Beschimpfung „in einer die
Menschenwürde verletzenden Weise“ erfolgen muß.
Unterberger deckt auch auf, daß der neue Paragraph unter der
„irreführenden Überschrift“ der „Terrorismusprävention“ steht.
Das Gesetz als linke politische Waffe
Der Journalist zeigt auch die Unterschiede zum aktuellen Gesetz.
Bisher schützt der Paragraph im Wesentlichen nur Religionsgemeinschaften
und „Rassen, Völker und Volksstämme“.
Trotzdem können Glaube und Kirche in Österreich seit Jahren beliebig
beschimpft und diffamiert werden.
Dagegen soll der neue Paragraph künftig auf Einzelpersonen ausgedehnt
werden.
Die im Paragraph erwähnte Gummi-Vokalel „Weltanschauung“, die der
Gesetzesentwurf schützen will, läßt sich nach Unterberger in alle
Richtungen interpretieren.
Auch Neonazis oder Kommunisten würden „zweifellos“ eine Weltanschauung
vertreten.
Unterberer erklärt zum Beispiel, daß Blondinenwitze dem Schutz des
Geschlechts widersprechen oder eine polemische Darstellung des
Pensionssystems dem Schutz des Alters.
Dadurch bestehe eine „massive Kollision mit den Bestimmungen der
Verfassung und der Menschenrechtskonvention zur Meinungsfreiheit“.
Das Recht werde zur politisch-ideologischen Waffe.
Die Bibel muß durch die Homo-Zensur
Die vorprogrammierte Kollision der kirchlichen Morallehre zur
Homo-Unzucht mit dem vorgeblichen Schutz der „sexuellen Ausrichtung“
spricht Unterberger nicht an.
Damit wäre künftig sogar das Drucken und Zitieren von Bibelstellen,
welche die Homo-Unzucht als Greuel identifiziert strafbar.
Das würde insbesondere das Alte Testament und die österreichischen Juden
betreffen, die jede Art von Homo-Perversion kompromißlos verurteilen.
Quelle:Kreuz.net, 21.7.2010