Österreich: Das linke Homo-Regime träumt von einem Maulkorb

Linke Volkskommissare und Homo-Ideologen wollen in Österreich ein Gesetz, um ihnen nicht genehme kritische Meinungen noch besser abwürgen zu können.

Wer schützt die Öffentlichkeit vor Homos?

Wer schützt die Öffentlichkeit vor Homos?

 

(kreuz.net, Wien) In Österreich ist die Meinungsfreiheit in Gefahr.

Das schrieb der Wiener Jounalist Andreas Unterberger Ende Juni auf seinem bekannten Weblog.

Unterberger war bis zu seiner Eliminierung durch die regierenden Sozialisten im Oktober 2009 Chefredaktor der ‘Wiener Zeitung’.

Der Journalist berichtet über einen Gesetzesentwurf, der den österreichischen Ministerrat bereits passiert hat und nur noch von dem österreichischen Nationalrat verhindert werden kann.

Das Homo-Maulkorbgesetz
Der drohende Repressions-Maßnahme will, daß der Paragraph 283 des österreichischen Strafgesetzbuchs künftig wie folgt lautet:

Verhetzung

§ 283. (1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt oder zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Absatz 1 bezeichneten Gruppen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe hetzt oder eine solche Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.


Um abzulenken, versuchen erläuternde Bemerkungen den Eindruck zu erwecken, daß eine internationale Pflicht bestehe, das repressive Gesetz zu erlassen.

In Wahrheit existiert nur die Empfehlung einer Kommission des umstrittenen Europarats. Diese hat keine bindende Kraft.

Die Linken lieben es einzuschüchtern
Unterberger weist nach, daß das Gesetz für die Meinungsfreiheit eine Katastrophe wäre.

Künftig könnte versucht werden, jede pointierte Kritik als Beschimpfung, Verächtlichmachung oder Verhetzung zu interpretieren und vor den Strafrichter zu bringen.

Meinungsdelikte würden plötzlich mit zwei Jahren Haft bedroht.

Viele parlamentarische Reden, Leitartikel und öffentliche Debatten könnten mit dem neuen Paragraphen strafbar werden – analysiert Unterberger:

„Damit werden Geschmacklosigkeiten, schlechtes Benehmen, wilde Polemiken und Meinungen auf die Ebene von Verbrechen gehoben.“

Die Kritik am Homo-Staat soll verboten werden
Unterberger stellt fest, daß eine „inkriminierte Meinungsäußerung“ mit dem Maulkorb-Gesetz auch dann verboten werden könnte, wenn sie der Wahrheit und den Tatsachen entspricht.

Bei der Strafbarkeit des „Hetzens“ gelte nicht einmal die im Paragraphen erwähnte Einschränkung, daß eine Beschimpfung „in einer die Menschenwürde verletzenden Weise“ erfolgen muß.

Unterberger deckt auch auf, daß der neue Paragraph unter der „irreführenden Überschrift“ der „Terrorismusprävention“ steht.

Das Gesetz als linke politische Waffe
Der Journalist zeigt auch die Unterschiede zum aktuellen Gesetz.

Bisher schützt der Paragraph im Wesentlichen nur Religionsgemeinschaften und „Rassen, Völker und Volksstämme“.

Trotzdem können Glaube und Kirche in Österreich seit Jahren beliebig beschimpft und diffamiert werden.

Dagegen soll der neue Paragraph künftig auf Einzelpersonen ausgedehnt werden.

Die im Paragraph erwähnte Gummi-Vokalel „Weltanschauung“, die der Gesetzesentwurf schützen will, läßt sich nach Unterberger in alle Richtungen interpretieren.

Auch Neonazis oder Kommunisten würden „zweifellos“ eine Weltanschauung vertreten.

Unterberer erklärt zum Beispiel, daß Blondinenwitze dem Schutz des Geschlechts widersprechen oder eine polemische Darstellung des Pensionssystems dem Schutz des Alters.

Dadurch bestehe eine „massive Kollision mit den Bestimmungen der Verfassung und der Menschenrechtskonvention zur Meinungsfreiheit“.

Das Recht werde zur politisch-ideologischen Waffe.

Die Bibel muß durch die Homo-Zensur
Die vorprogrammierte Kollision der kirchlichen Morallehre zur Homo-Unzucht mit dem vorgeblichen Schutz der „sexuellen Ausrichtung“ spricht Unterberger nicht an.

Damit wäre künftig sogar das Drucken und Zitieren von Bibelstellen, welche die Homo-Unzucht als Greuel identifiziert strafbar.

Das würde insbesondere das Alte Testament und die österreichischen Juden betreffen, die jede Art von Homo-Perversion kompromißlos verurteilen.

Quelle:Kreuz.net, 21.7.2010

 
zurück