Abtreibungsdebatte. Eine Stellungnahme zu dem neuesten BGH-Urteil, das ein behindertes Kind zum "Schadensfall" erklärt.
![]()
Eugenik bereits gängige Praxis
![]()
Der Bundesgerichtshof hat am 18. Juni ein Urteil bestätigt, wonach eine Ärztin Unterhalt für ein schwer behindertes Kind zahlen muß, weil sie die Fehlbildungen während der Schwangerschaft nicht erkannte. Bei Kenntnis der Behinderung hätte sich die Mutter für einen rechtlich zulässigen Schwangerschaftsabbruch entschieden.
Wer soll in dem Streitfall um den Schadenersatz für ein behindertes Kindes eigentlich "schuldig" gesprochen werden? Der Bundesgerichtshof wegen seiner Anwendung unseliger, aber geltender Gesetze? Die Eltern, die eine Möglichkeit sehen, benötigtes Geld für den Unterhalt ihres Kindes zu erhalten? Die Ärztin, die die Eltern nicht über die Schäden des Ungeborenen informierte, das schließlich schwerbehindert auf die Welt kam, anderenfalls aber abgetrieben worden wäre?
Es gab viele kluge Kommentare zu diesem Vorfall. Einige nehmen den BGH in Schutz und sagen, es handele sich um kein Grundsatzurteil zur Sache selbst, sondern nur um eine "juristische Kategorie des Arzthaftungsrechtes", also um keine Tatsachenfeststellung zur Menschenwürde.
Viele haben das Urteil scharf kritisiert, vor allem die Bundesärztekammer. Mit dieser Art Rechtsprechung werde indirekt die Abtreibung behinderter Kinder als Instrument propagiert. "Dieses Verständnis von Beliebigkeit menschlichen Lebens steht im krassen Gegensatz zum ärztlichen Berufsethos und den Wertvorstellungen einer humanen Gesellschaft", so BÄK-Präsident Hoppe.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission Recht und Ethik der modernen Medizin, Hüppe, ist der gleichen Auffassung. Das Urteil diskriminiere alle Menschen mit Behinderungen und setze Ärzte einem Druck zur Selektion aus, der mit ärztlicher Standesethik nicht vereinbar sei. Denn der "Schadensfall Kind" hätte sich nur durch die vorgeburtliche Tötung des Kindes vermeiden lassen.
Alle diese Argumente sind vollkommen zutreffend, und dennoch fehlt etwas bei diesen plötzlichen Empörungen. Angesichts der Tatsache, daß schon jahrelang in voller Absicht und Überzeugung die Zuggeleise auf Konfrontationskurs gestellt sind bzw. dieses Tun untätig beobachtet wurde, darf man sich nicht wundern, wenn es eines Tages "kracht". Nicht nur die obersten Richter des BGH sind längst dem Zeitgeist verfallen. Schwerwiegender noch ist der Umstand, daß in der Abtreibungsgesetzgebung das Töten von Menschen zwar formell als Unrecht bezeichnet wurde, aber dennoch umfassend rechtlich geordnet und weitgehend sozialstaatlich gefördert wird. Wenn aber ein Unrecht wie Recht behandelt wird, hinterläßt das seine Spuren im Rechtsbewußtsein der Bevölkerung, die durch genügenden Druck zuvor ein gut Stück selbst dazu beigetragen hat, daß diese Gesetze überhaupt von den Politikern akzeptiert und in Gesetze gegossen wurden.
Unser Grundgesetz ist längst zur Farce verkommen, wenn es die Interessen einzelner dem Lebensrecht und -schutz aller vorzieht. Und es gibt wohl kein Thema im Deutschen Bundestag, das so hartnäckig gemieden wird wie das Thema Abtreibung. Selbst bei offensichtlichsten Fehlentwicklungen schauen die meisten angestrengt weg - man will es mit dem Wähler nicht verderben.
Zur Erinnerung: Der Gesetzgeber hatte 1995 die sogenannte "eugenische Indikation" abgeschafft, wonach ein behindertes Ungeborenes "nur" bis zur 22. Schwangerschaftswoche abgetrieben werden durfte. Das Wort "eugenische Indikation" diskriminiere die behinderten Menschen, hieß es. In unglaublicher Naivität feierten fast alle Beteiligten (politische, kirchliche und selbst Behindertenverbände) den Wegfall der "eugenischen Indikation", die nunmehr in die "medizinische Indikation" integriert wurde. Der "Preis" dafür war aber der eigentliche Dammbruch: Seither ist nämlich die Abtreibung in solchen Fällen - ohne Beratungspflicht - praktisch bis kurz vor der Niederkunft möglich!
Natürlich hat Ärztekammerpräsident Hoppe recht, wenn er beklagt, daß gerade das jüngste Urteil als Instrument zur Aussonderung behinderter Menschen "mißbraucht" würde. Hoppe weiß aber auch, daß wir schon lange in einem eugenisch geprägten Staat leben, in dem Schwerkranken die notwendigen Mittel verweigert werden und die Pränataldiagnostik nicht zum Wohle des Kindes, sondern zum Auffinden von Behinderungen, mit anschließendem Todesurteil, mißbraucht wird. Wir leben schon lange in einem eugenisch geprägten Staat, der nachweisbar sogar das Kindereuthanasieprogramm der Nazis (das übrigens von den Eltern gestoppt wurde) in den Schatten stellt. Er weiß, daß die Dämme längst gebrochen sind, ob bei "teuren Kranken" oder Ungeborenen. Und er weiß auch, daß dabei der Geldaspekt - oder soll man besser "Spareffekt" sagen? - eine immer wichtigere Rolle spielt.
Und auch Kardinal Meißner liegt richtig, wenn er moniert, das Grundgesetz sei bei den Richtern nicht mehr in guten Händen, weil sie das Recht nicht mehr zum Schutze der Schwächsten anwendeten. Natürlich diskriminiert das Urteil behinderte Menschen - so sie denn überhaupt noch geboren werden und ihre weitere Entwicklung überleben. Und das Urteil setzt besonders die Ärzteschaft, sofern sie dieses "Spielchen" denn mitspielt und sich ihm nicht von vornherein entzieht, einem noch größeren Druck zur Selektion aus.
Das naheliegende Druckmittel in diesem Fall ist das Arzthaftungsrecht. Ursprünglich gedacht, um bei Kunstfehlern und einer falschen Beratung Schäden zu regulieren, wird es nun wohl immer häufiger mißbraucht werden. So mancher Arzt wird wohl nun bei der geringsten diagnostischen Unsicherheit oder bei kleinstem Verdacht auf Unstimmigkeiten zum Schwangerschaftsabbruch raten.
Wir werden dies nicht tun. Jedem ist die Gabe des Nachdenkens gegeben, und jeder kann sich, sofern er es will, selbst aus dem Zustand der Lethargie wachrütteln. In Deutschland wird ganz offen oder verdeckt Eugenik betrieben - und das ganze Land schläft. Ist das eine Welt, in der man weiter ungerührt leben, seinen Kindern Werte vermitteln und selbst alt werden will?
Die meisten werden sich in die Brust werfen und sagen, damit haben wir nichts am Hut, wir bringen niemanden um. Dann vielleicht etwas Persönlicheres: Versetzen Sie sich einmal in die (nicht erfundene) Situation, wo Ihnen Ihr Arzt die Diagnose eröffnet und in den allerersten Worten sagt: "Sagen Sie niemandem, daß Sie an dieser Krankheit leiden. Dafür wurden Menschen bei den Nazis umgebracht. Viele Leute denken leider heute immer noch so."
Könnten Sie das jemals vergessen, würde Sie das "kalt" lassen? Niemand sollte denken, bei dem jüngsten BGH-Urteil gehe es doch "nur" um Ungeborene? Ja, es geht dort um Ungeborene, doch der Geist dieses Urteils war bereits im BGH-Grundsatzurteil vom 13.9.94 angelegt, demzufolge erstmals lebenserhaltende Maßnahmen auch bei Nichtsterbenden eingestellt werden durften. Im damaligen Fall ging es um eine komakranke Frau, der die Nahrung verweigert werden sollte.
Wir kommentierten damals in unserem Offenen Brief Nie wieder Euthanasie!: "Die Zeiten, in denen aufgrund der Euthanasiegreuel der Nazis noch öffentlich Zurückhaltung geübt wurde, scheinen vorbei zu sein."
Wir sollten leider recht behalten. Heute gibt es nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder man lenkt sich irgendwie ab und hofft, daß am nächsten Morgen "schon alles anders aussieht" und "nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird"; oder man setzt sich mit der ganzen Frage Euthanasie und Menschenwürde noch einmal grundsätzlich auseinander. Setzen Sie sich an den Computer und lesen Sie auf unserer Internetseite club-of-life.de, was wir in den letzten Jahren zu diesem Thema gesagt haben!
Wenn Ihr Gewissen nicht vollkommen ein Opfer der Spaßgesellschaft geworden ist und Sie die Entwicklung der letzten fünf Jahre auch nur ein wenig verfolgt haben, muß hier nicht länger erklärt werden, warum Abtreibung oder Euthanasie dem Menschen höchst unwürdig sind, sich gegenseitig bedingen und immer neue und abstrusere Formen der Mißachtung der Menschenwürde nach sich ziehen.
An diese Menschen wenden wir uns. Wer es tatsächlich ernst meint, wird spätestens jetzt gegen diese Barbarei aufstehen und geeignete Schritte unternehmen, daß das BGH-Urteil in der Gesellschaft zumindest folgenlos bleibt. Die ärztliche Verweigerung am Kranken- oder Untersuchungsbett, das Gespräch mit den Eltern, die Forderung der Lobbyverbände nach ausreichender Unterstützung von finanziell und kräftemäßig überforderten Eltern, die Erleichterung der Adoption - auch von solchen Adoptionseltern, die sich zutrauen, selbst schwerbehinderte Kinder großzuziehen - all dies wird mehr bewirken als nur wortreiche Proteste. Und daß der Paragraph 218 dringend wieder aufgerollt werden muß, ist eine Binsenweisheit. Dazu braucht es den Willen der Bevölkerung - Ihren Willen. Mit der nötigen Ernsthaftigkeit wird dabei der Blick auf die Schöpfung, den Menschen und den Staat grundsätzlich neu ausfallen.
Jutta Dinkermann
![]()
![]()