Aussagen des kath. Lehramtes

 

Unter Euthanasie/Sterbehilfe versteht man eine Handlung Oder Unterlassung, die ihrer Natur nach und  aus bewußter Absicht den Tod herbeiführt, um auf diese Weise jeden Schmerz zu beenden. 

(Evangelium vitae, III 65)

 

Der Verzicht auf außergewöhnliche oder unverhältnismäßige Heilmittel ist nicht gleichzusetzen mit Selbstmord oder Euthanasie/Sterbehilfe; er ist vielmehr Ausdruck dafür, daß die menschliche Situation angesichts des Todes akzeptiert wird.

(Evangelium vitae, III 65)

 

Selbstmord ist immer ebenso sittlich unannehmbar wie Mord. ... aus objektiver Sicht eine schwer unsittliche Tat ... 

(Evangelium vitae, III 66)

 

Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie/Sterbehilfe zulassen und begünstigen, stellen sich nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit.

 (Evangelium vitae III 72)